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Klinikum Main-Spessart
28.05.2021 | Gemünden, Karlstadt und Marktheidenfeld

Ab sofort schnelles und unkompliziertes Einchecken bei Besuchen in den Senioreneinrichtungen

Gemünden, Karlstadt und Marktheidenfeld, 28.5.2021.

Um Besuche in den Senioreneinrichtungen des Landkreises Main-Spessart zu vereinfachen, nutzen diese ab sofort die Luca-App. Durch Scan eines QR-Codes bei Betreten der Kreisseniorenzentren in Gemünden und Marktheidenfeld sowie in der Otto und Anna Herold-Altersheimstiftung in Karlstadt, werden die Kontaktdaten der jeweiligen Besucherin oder des Besuchers automatisch erfasst.

Ist aufgrund eines Infektionsfalles eine Kontaktnachverfolgung nötig, kann das Gesundheitsamt die Check-in-Daten entschlüsseln und die betreffenden Personen kontaktieren.

Freiwilliges Angebot für Besucher/-innen

„Die App hilft uns, die Kontaktnachverfolgung zu vereinfachen – deshalb haben wir uns für diesen zusätzlichen, kostenfreien Service entschieden. Wer beispielsweise jedoch kein Smartphone besitzt oder die App nicht nutzen möchte, kann selbstverständlich auch weiterhin seine Angehörigen bei uns besuchen. Die Daten werden in diesem Fall weiter analog erfasst.“, erklärt Marcus Müller, Verwaltungsleiter der Senioreneinrichtungen des Klinikums Main-Spessart.

Besuche in den Senioreneinrichtungen unter strengen Vorgaben möglich

Ein Besuch in den Kreisseniorenzentren in Gemünden und Marktheidenfeld sowie in der Otto und Anna Heroldstiftung in Karlstadt ist nur nach Voranmeldung und unter Vorlage eines negativen PoC-Antigen-Tests (Schnelltest) (nicht älter als 24 Stunden) oder eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) möglich.

Dies gilt nicht für vollständig immunisierte oder genesene Besucherinnen und Besucher. Als vollständig geimpft gilt, wer seine letzte notwendige Impfung vor mindestens 15 Tagen erhalten hat. Zu dokumentieren ist dies mit dem Impfpass. Genesene müssen mit dem Testbescheid nachweisen, dass sie vor mindestens vier Wochen bis maximal vor einem halben Jahr mit dem Coronavirus infiziert waren. Liegt die Infektion länger zurück, muss zumindest einmalig geimpft worden sein.

Die notwendigen Testergebnisse müssen in der Einrichtung vorgelegt werden. Aufgrund ausreichender Schnelltestmöglichkeiten in Gemünden, Karlstadt und Marktheidenfeld werden vor Ort in den Einrichtungen keine Schnelltests durchgeführt. Auch das Tragen einer FFP2-Maske ist während des gesamten Besuchs weiterhin Pflicht.  

 

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