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Klinikum Main-Spessart
30.06.2021 | Lohr a.Main

Mit der finanziellen Prämie auf Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) würdigt der Eigenbetrieb des Landkreises die geleistete Arbeit im vergangenen Corona-Jahr.

Die Belastung für Beschäftigte im Gesundheitswesen, insbesondere für Pflegefachkräfte, war im vergangenen Jahr enorm. Die erbrachte Leistung würdigt das Klinikum Main-Spessart mit der Auszahlung einer Sonderprämie. Der Eigenbetrieb des Landkreises Main-Spessart erhielt hierfür gemäß § 26 d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eine Gesamtprämie in Höhe von 231.355,94 Euro, die nun an die Mitarbeiter/-innen ausgeschüttet wird.

Interne Umfrage zur Prämienverteilung

„Eine in allen Augen komplett faire Verteilung der Corona-Prämie umzusetzen, ist natürlich nicht ganz einfach. Wir haben deshalb das Meinungsbild unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einbezogen“, erklärt Klinikreferent René Bostelaar.

Um Kriterien für die Prämienverteilung zu erarbeiten wurde eigens eine klinikweite Umfrage unter den Beschäftigten des Eigenbetriebs durchgeführt. „Erstmals im Klinikum haben wir ein Stimmungsbild unserer Mitarbeiter zur Verteilungsgerechtigkeit erfragt. Wir haben ausprobiert, ob es möglich ist, unsere Mitarbeiter auch bei zeitlich zügig zu treffenden Entscheidungen einzubinden. Das ist uns gelungen, wir haben ganz viel Zuspruch bekommen. In Zukunft werden wir öfter unsere Beschäftigten einbinden und mit ihren Bedürfnissen und Meinungen abholen. Im Rahmen moderner Personalarbeit setzen wir auf schnelle dialogorientierte Kommunikationswege“, betont Renate Frischkorn, Leitung der Stabsstelle Personal und Recht des Klinikums Main-Spessart.

Nach intensiver Beratung und unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der Umfrage hat sich das Direktorium des Klinikums, bestehend aus Klinikreferent René Bostelaar, Pflegedirektorin Gabriele Frings und dem Ärztlichem Direktor Dr. Matthias Schneider, auf ein kombiniertes Ausschüttungsmodell geeinigt. Der Personalrat stimmte diesem Vorschlag zu. Mit der Gehaltsabrechnung im Juni erhalten alle prämienberechtigten Mitarbeiter/-innen des Krankenhauses demnach einen Sockelbetrag von 320 Euro und es erfolgt eine zusätzliche Auszahlung eines Aufstockungsbetrages in Höhe von 121 Euro an die Mitarbeitenden auf den Corona-Stationen (2A, 2B, Intensivstation).

Gesetzgebung gibt Rahmenbedingungen zur Ausschüttung vor

„Aufgrund der Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) haben wir einige Rahmenbedingungen, die wir bei der Verteilung beachten mussten. Unsere Ärzteschaft ist laut des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bedauerlicherweise nicht prämienberechtigt. Uns ist sehr wohl bewusst, dass auch unsere Ärztinnen und Ärzte in den vergangenen Monaten Großes geleistet haben. Wir haben deshalb in unserem Unternehmen offen über dieses Thema kommuniziert“, betont René Bostelaar.

Auch die Beschäftigten der Kreisseniorenzentren können bei der aktuellen Ausschüttung leider nicht berücksichtigt werden. Sie hatten jedoch im vergangenen Jahr bereits eine Prämie erhalten.

 

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