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Klinikum Main-Spessart
18.11.2021 | Lohr a.Main
Auf Grundlage der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung gelten am Klinikum Main-Spessart in Lohr sowie in den Kreisseniorenzentren des Eigenbetriebs seit dieser Woche neue Besuchsregelungen. Wichtigste Neuerung: Auch vollständig Geimpfte und Genesene müssen nun bei ihren Besuchen einen aktuellen Testnachweis vorlegen.
Zum 16.11. wurde die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in einer Sitzung des bayrischen Kabinetts in einigen Punkten angepasst. Geimpfte und Genesene dürfen Patientinnen und Patienten oder Bewohnende nunmehr nur nach einem negativen Antigen-Schnelltest besuchen. Es gelten demnach ab sofort 2G+ im Krankenhaus in Lohr sowie 3G+ in den Kreisseniorenzentren in Gemünden und Marktheidenfeld. Die aktuellen Besuchsregelungen im Detail:
Krankenhaus Lohr
Besuche sind weiterhin nach der 3x1 (1 feste Besuchsperson pro Patient/-in, 1x täglich, 1 Stunde) sowie neuerdings nach dem 2G+ Konzept (Geimpft, Genesen UND mit aktuellem, gültigen, negativen Testnachweis) gestattet. Dies bedeutet für Besucher konkret: Pro Patient ist eine feste Besuchsperson zugelassen. Diese kann den Patienten oder die Patientin täglich für eine Stunde im Zeitraum zwischen 14 und 18 Uhr im Krankenhaus besuchen insofern sie einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen kann.
Erfüllt werden muss hierbei zudem eines der beiden Kriterien: Die Besuchsperson muss entweder vollständig geimpft oder genesen sein. Als genesen gelten alle Personen die zusätzlich zur Genesung einmal geimpft worden sind. Geimpfte müssen ihre letzte erforderliche Impfdosis vor mehr als 14 Tagen erhalten haben und ihre Impfung durch Vorlage ihres Impfausweises nachweisen.
Bei Einlass in das Gebäude müssen am Empfang alle erforderlichen Nachweise vorgelegt werden sowie eine Registrierung digital über die Luca-App erfolgen. Die Registrierung der App ist ein freiwilliges Angebot, die relevanten Daten können nach wie vor auch analog erfasst werden.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist im Klinikum weiterhin zu jeder Zeit Pflicht. Das Empfangspersonal führt zudem bei Betreten eine Temperaturkontrolle durch. Bei Vorliegen von Symptomen kann kein Besuch erfolgen.
Der Besuch durch nicht vollständig geimpfte und getestete Besucher ist nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei palliativen, minderjährigen oder gesetzlich betreuten Patienten möglich. Hierfür ist eine Abstimmung mit dem zuständigen ärztlichen Personal nötig.
Kreisseniorenzentren in Gemünden und Marktheidenfeld
In den Kreisseniorenzentren in Gemünden und Marktheidenfeld wird nach dem 3G+ Prinzip verfahren. Dies bedeutet, dass neben Geimpften und Genesenen auch nicht-geimpfte Personen Zugang erhalten, allerdings in allen Fällen nur gegen Vorlage eines aktuell gültigen negativen Tests. Nicht-Geimpfte müssen dabei einen negativen PCR-Test, Geimpfte und Genesene mindestens einen negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen. Die Vorlage eines Impfnachweises reicht demnach nicht mehr wie bisher aus.
Bei der Testnachweispflicht von nicht geimpften Besuchspersonen darf die dem Testnachweis (nach Maßgabe von § 4 der 13. BayIfSMV) zugrundeliegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegen, also maximal 24 Stunden vor Besuch stattgefunden haben.
Besuche in Einzelzimmern sind möglich. Ansonsten stehen der Außenbereich der Einrichtungen und spezielle Besuchszimmer zur Verfügung. Bei Besuchen im Haus ist weiterhin das Tragen einer FFP-2-Maske Pflicht und den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Zum Check-In wir den Besucherinnen und Besuchern die Verwendung der Luca-App angeboten. Dies ist auch hier freiwillig – eine analoge Datenerfassung ist möglich.
Für Besuche in den Kreisseniorenzentren stehen spezielle Besuchszeiten zur Verfügung.
Die aktuellen Corona-Regelungen des Klinikums Main-Spessart finden Sie stets aktualisiert auf unserer Website unter Coronavirus-Informationen.
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