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Willkommen im Klinikum Main-Spessart

Selbstbeteiligung

Von den gesetzlich Krankenversicherten ist ab dem Beginn der vollstationären Krankenhauspflege für längstens 28 Tage je Kalenderjahr folgende Zuzahlung zu leisten:
10,00 Euro je Kalendertag

Versicherte haben während jedes Kalenderjahres jedoch nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind (§ 62 SGB V).
Von dieser Zuzahlungspflicht sind grundsätzlich befreit:

  • Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Patienten die ambulant, teilstationär, vor- und nachstationär behandelt werden.

Die Abrechnung des Zuzahlungsbetrages wird bei der Entlassung vorgenommen. Wir bitten Sie, sich deswegen am Entlassungstag bei der zentralen Patientenaufnahme zu melden.

Außerhalb der Öffnungszeiten der zentralen Patientenaufnahme bitten wir Sie, den Zuzahlungsbetrag an der Pforte zu begleichen. Sollte Ihre Krankenkasse feststellen, dass die Zuzahlung zu Unrecht geleistet wurde, erstattet Ihnen ihre Krankenkasse den Betrag.

Notfall

Telefonzentrale Klinikum Main-Spessart
Rettungsdienst und Feuerwehr
Polizei
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Giftnotrufzentrale