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Willkommen im Klinikum Main-Spessart

Entlassung

Für Ihre Entlassung melden Sie sich bitte an der Patientenabmeldung. Denken Sie daran, Ihre Selbstbeteiligung zu begleichen und Ihre persönlichen Gegenstände mitzunehmen, bzw. sich die evtl. hinterlegten Wertgegenstände zurückgeben zu lassen. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Pforte.

Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V

Als gesetzlich Versicherter haben Sie seit dem 01.10.2017 einen Anspruch auf ein Entlassmanagement, wenn Sie aus einer stationären, teilstationären oder stationsäquivalenten Einheit entlassen werden.

Darüber werden Sie bereits bei der administrativen stationären Aufnahme schriftlich aufgeklärt. Für die Durchführung des Entlassmanagements benötigen wir aus Datenschutzgründen Ihre schriftliche Zustimmung, die Sie jederzeit schriftlich widerrufen können.

Da die Beantragung bzw. Abstimmung von Maßnahmen mit den Kranken- und ggf. Pflegekassen etwas Zeit benötigt, beginnen die Vorbereitungen Ihrer Entlassung bereits bei der Aufnahme.

Soweit es für die Versorgung unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist, können in begrenztem Umfang Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden, um die nahtlose Versorgung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen sicherzustellen. Zur Überbrückung am Wochenende bzw. Feiertagen bekommen Sie die neu verordneten Medikamente vom Klinikum mit.

Am Tag der Entlassung erhalten Sie einen vorläufigen Entlassungsbrief und einen Medikationsplan.

Im Klinikum Main-Spessart haben wir ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Pflegekräften und Sozialdienst/Pflegeüberleitung, welches Sie, falls erforderlich, bei Ihrer Entlassung unterstützt.

Notfall

Telefonzentrale Klinikum Main-Spessart
Rettungsdienst und Feuerwehr
Polizei
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Giftnotrufzentrale