Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Ausbildung zur staatlich geprüften Pflegefachhelferin/ zum staatlich geprüften Pflegehelfer (Altenpflege)
- Hauptschulabschluss
- Mindesalter 16 Jahre bei Eignung
(mit Genehemigung der Regierung)
- Gesundheitliche Eignung
- Nachweis der Zuverlässigkeit
Nach erfolgter Zusage ist frühestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Attest und der Nachweis der Zuverlässigkeit durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zu erbringen.