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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Ausbildung 

Altenpflege - Zugangsvoraussetzungen nach dem Bundesaltenpflegegesetz

  • Der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder
  • Der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Altenpflegehelferin, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer nachgewiesen wird
  • Gesundheitliche Eignung
  • Nachweis der Zuverlässigkeit

Nach erfolgter Zusage ist frühestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Attest und der Nachweis der Zuverlässigkeit durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zu erbringen.

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