• Druckversion
  • Drucksymbol
Sie befinden sich hier:

Kurzübersicht

  • Ausbildungsbeginn ist der 1. September
  • eine Ausbildungsvergütung wird von der Praktikumsstelle bezahlt
  • es besteht Lernmittelfreiheit
  • Vollzeitausbildung
  • praktischer Einsatz in allen stationären oder ambulanten Einrichtungen, die eine Ausbildungsgenehmigung haben, Praxisleiter für die Ausbildung zur Verfügung stellen und mit der Altenpflegeschule einen Kooperationsvertrag abschließen
Kopf Rechte Spalte
Kopf Rechte Spalte
Quickfinder
Grusskarten