• Druckversion
  • Drucksymbol
Sie befinden sich hier:

Ausbildung

Berufsaussichten und Einsatz

Unsere Schule bildet zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in aus

Inhalte und Dauer des Unterrichts

Die berufliche Tätigkeit der Altenpfleger stellt durch die Vielzahl der Tätigkeiten sehr hohe Anforderungen. Fachlich richtige und begründbare Pflege lernen Sie durch die fundierte Ausbildung in unserer Schule. Die praxisnahe und lebendige Ausbildung eröffnet Ihnen die Chance, die selbständige und verantwortungsbewusste Betreuung, Beratung und Pflege alter Menschen zu erlernen. Diese Fähigkeiten können Sie dann in allen Bereichen der stationären, teilstationären oder offenen Altenhilfe ausüben. 
Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.

Dies umfasst insbesondere:

  1. die sach- und fachkundige, den allgemeinen anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege,
  2. die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen,
  3. die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte,
  4. die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung
  5. die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung
  6. die umfassende Begleitung Sterbender,
  7. die Anleitung, Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten,
  8. die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten,
  9. die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte und
  10. die Anregung, Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger

Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufgabe in der Altenpflege stehen.

Theoretischer und praktischer Unterricht in der Altenpflege:

Theoretische Ausbildung:

  1. Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
    Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
    • Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
    • Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
    • Anleiten, beraten und Gespräche führen
    • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
  2. Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
    • Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
    • Alten Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen
    • Alten Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen
  3. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
    • Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
    • An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
  4. Altenpflege als Beruf
    • Berufliches Selbstverständnis entwickeln
    • Lernen lernen
    • Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
    • Die eigene Gesundheit erhalten und fördern

Praktische Ausbildung:

  1. Kennen lernen des Praxisfeldes unter Berücksichtigung institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen und fachlicher Konzepte.
  2. Mitarbeiten bei der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich der Beratung. Begleitung und Betreuung und mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Anleitung.
  3. Übernehmen selbstständiger Teilaufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand in der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Aufsicht.
  4. Übernehmen selbstständiger Projektaufgaben, z.B. bei der Tagesgestaltung oder bei der Gestaltung der häuslichen Pflegesituation
  5. Selbstständiges Planen, Durchführen und Reflektieren der Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie unter Aufsicht.

 

 

Kopf Rechte Spalte
Kopf Rechte Spalte
Quickfinder
Grusskarten